Infos zu den Flügen
Die Aufnahmen der Fotos/Videos werden mit einer DJI Mavic 2 Zoom erstellt.
Die Drohne sowie der Pilot sind beim Luftfahrtbundesamt registriert.
Eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein
und div. Ausnahmen von Betriebsverboten sind vorhanden.
(Auf Flughäfen und weniger als 1,5 km Abstand,Bundes Wasser und Fernstraßen sowie Bahnanlagen,Industrieanlagen,etc < 100m Abstand)
Flüge finden ausschließlich unter Einhaltung der behördlichen Auflagen statt.
Für Flüge inerhalb geschlossener Ortschaften im öffentlichen Raum muss das zuständige Ordnungsamt bzw. Polizeirevier vorher schriftlich von mir informiert werden.
Die Erteilung der Erlaubnis kann von mir nicht garantiert werden.
(ca 1-3 Tage Vorlaufzeit)
Freigaben für Flüge in kontrollierten Lufträumen und in militärischen Kontrollzonen (Hohn/Jagel) werden von mir bei der zuständigen Flugleitung eingeholt.
Für Flüge in Naturschutzgebieten bedarf es einer Einzelerlaubnis,die von mir bei der Landesluftfahrtbehörde beantragt werden muß
(ca. 4-5 Wochen Vorlaufzeit)
Eine Genehmigung zum überfliegen benachbarter Wohngrundstücke sind beim Eigentümer oder Verfügungsberechtigtem vom Auftraggeber einzuholen.
Bei sehr starkem Wind,Regen,Schneefall und dichtem Nebel kann leider nicht geflogen werden.
Flugzeiten von ca. 25 – 75 Minuten sind möglich.